Kontaktverbot und gemeinsame Kinder: Was jetzt hilft
Das Wichtigste in Kürze
- In akuter Gefahr rufst du die Polizei unter 117.
- Ein Kontakt- oder Rayonverbot kann die Polizei, ein Zivilgericht oder eine Strafbehörde anordnen.
- Der Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil wird separat geregelt, von der KESB oder vom Gericht.
- Auch Nachrichten per Telefon, Mail oder App gelten als Kontakt; erlaubt ist nur, was dein Entscheid zulässt.
- Die Opferhilfe ist seit dem 1. Mai 2026 schweizweit unter 142 erreichbar, kostenlos und rund um die Uhr.
Ein Kontakt- oder Rayonverbot verändert den Alltag von einem Tag auf den anderen, besonders wenn ihr gemeinsame Kinder habt. Dieser Artikel erklärt in einfachen Worten, was ein solches Verbot bedeuten kann und was für die Kinder gilt. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Massgebend ist immer der Wortlaut deines Entscheids.
Bist du oder sind deine Kinder in Gefahr, ruf sofort die Polizei: 117.
Was bedeutet ein Kontakt- oder Rayonverbot?
Das Zivilgesetzbuch schützt vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen. Nach Art. 28b ZGB kann ein Gericht einer Person insbesondere verbieten:
- sich der geschützten Person anzunähern oder sich in einem bestimmten Umkreis ihrer Wohnung aufzuhalten,
- sich an bestimmten Orten aufzuhalten, etwa in bestimmten Strassen, auf Plätzen oder in Quartieren,
- mit ihr Kontakt aufzunehmen, sei es telefonisch, schriftlich oder elektronisch, oder sie anders zu belästigen.
Diesen Schutz kann jede betroffene Person beantragen, ob verheiratet oder nicht, und auch ohne gemeinsamen Haushalt. Gewalt kann von jedem Elternteil ausgehen, und auch Männer sind betroffen. Die Schutzmassnahmen und die Hilfsangebote unten gelten für alle.
Wer ordnet ein Verbot an?
Ein Verbot kann auf drei Wegen entstehen. Welcher bei dir zutrifft, steht im Entscheid.
| Wer | Grundlage | Was typisch ist |
|---|---|---|
| Polizei | Kantonales Recht, zum Beispiel ein Polizei- oder Gewaltschutzgesetz | Sofortmassnahme wie Wegweisung aus der Wohnung oder Kontaktverbot; gilt nur kurz |
| Zivilgericht | Art. 28b ZGB, auch im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren | Längerer Schutz, je nach Gefährdung über Monate oder Jahre |
| Strafbehörde | Art. 237 StPO | Kontakt- oder Rayonverbot anstelle von Untersuchungshaft |
Gilt das Verbot auch für die Kinder?
Das hängt davon ab, wen der Entscheid schützt. Sind die Kinder darin nicht ausdrücklich genannt, bleibt eine eigene Frage offen: wie der persönliche Verkehr der Kinder mit dem anderen Elternteil aussieht.
Dafür ist die KESB am Wohnsitz des Kindes zuständig. Läuft ein Eheschutz- oder Scheidungsverfahren, regelt das Gericht auch den persönlichen Verkehr (Art. 275 ZGB). Ein Gericht, das ein Verbot nach Art. 28b ZGB erlässt, informiert die KESB, soweit das für deren Aufgaben oder zum Schutz der klagenden Person nötig ist.
Gefährdet der Kontakt das Wohl des Kindes, kann das Recht auf persönlichen Verkehr verweigert oder entzogen werden (Art. 274 ZGB). KESB oder Gericht können auch einen begleiteten Besuchstreff anordnen.
Wird ein polizeiliches Kontaktverbot verlängert und gibt es noch keine Regelung für die Kinder, kann es nötig sein, diese rasch beim Zivilgericht zu beantragen. Hol dir dafür Unterstützung, etwa bei der Opferhilfe oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt.
Wie klappen Übergaben, wenn ihr euch nicht begegnen dürft?
Die wichtigste Regel: Organisiere Übergaben nie auf eigene Faust so, dass sie gegen das Verbot verstossen, auch nicht den Kindern zuliebe. Was erlaubt ist, steht im Entscheid oder wird von KESB oder Gericht festgelegt.
Eine Möglichkeit ist der begleitete Besuchstreff. Im Kanton Zürich zum Beispiel wird er meist von einem Gericht oder der KESB angeordnet. Eine Fachperson begleitet die Übergabe, und diese kann zeitlich gestaffelt stattfinden, damit sich die Eltern nicht begegnen. Ein Treff kann auch nur für die Übergabe genutzt werden. Er ist als Übergangslösung gedacht.
Sieht der Entscheid vor, dass Übergaben über Dritte laufen, etwa über eine Fachstelle, halte dich genau daran. Bereite die Kinder ruhig vor: wer sie abholt, wann sie zurück sind und was mitkommt.
Dürft ihr schriftlich kommunizieren, zum Beispiel über eine App?
Das hängt allein von deinem Entscheid ab. Art. 28b ZGB nennt ausdrücklich die Kontaktaufnahme auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg. Eine Nachricht per WhatsApp, Mail oder Co-Parenting-App ist also Kontakt.
Erlaubt ist eine Verständigung nur, wenn der Entscheid sie zulässt, zum Beispiel für Absprachen zu den Kindern über einen bestimmten Weg. Ist etwas unklar, frag nach, bevor du schreibst: bei deiner Anwältin oder deinem Anwalt, bei der Opferhilfe oder bei der Stelle, die entschieden hat. Ist eine Verständigung erlaubt, halte sie kurz, sachlich und strikt auf die Kinder bezogen.
Was hilft jetzt für deine Sicherheit und die der Kinder?
- Entscheid griffbereit halten. Bewahre eine Kopie auf. Regelt der Entscheid, wer die Kinder abholen darf, gib Schule oder Kita den entsprechenden Teil.
- Vorfälle festhalten. Notiere Datum, Uhrzeit und was passiert ist. Bewahre Nachrichten, Fotos und Arztberichte auf; solche Belege können in einem Verfahren wichtig sein.
- Die Kinder entlasten. Erkläre ihnen kindgerecht, was sich ändert, ohne den anderen Elternteil schlechtzumachen. Mehr dazu im Artikel Loyalitätskonflikt.
- Rechtliche Unterstützung holen. Geht es um Betreuung, Besuchsrecht oder Schutzmassnahmen, empfiehlt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen.
Wer hilft dir weiter?
| Angebot | Kontakt | Wofür |
|---|---|---|
| Polizei | 117 | Akute Gefahr, Notfall |
| Opferhilfe | 142 | Beratung nach körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt, auch für Angehörige; kostenlos, vertraulich, rund um die Uhr |
| Die Dargebotene Hand | 143 | Gespräch in der Krise, anonym, rund um die Uhr; auch Chat und Mail |
| Pro Juventute | 147 | Für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr, kostenlos |
| Frauenhäuser | frauenhaeuser.ch | Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung für Frauen und ihre Kinder |
| Zwüschehalt | zwueschehalt.ch | Unterkunft und Begleitung für Männer und Väter mit Kindern, in Bern, Luzern und Zürich |
Die Nummer 142 gibt es seit dem 1. Mai 2026 in der ganzen Schweiz. Sie ist keine Notrufnummer. Die Opferhilfe informiert dich über deine Rechte, unterstützt dich beim Verarbeiten des Erlebten und vermittelt weitere Hilfe. Nicht alle Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar; die 142 schon.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie du mit dem anderen Elternteil kommunizieren darfst, auch über eine App, entscheidet allein der Wortlaut deines Entscheids. Wende dich im Zweifel an die Opferhilfe, an eine Anwältin oder einen Anwalt oder an die KESB.
So hilft Beidi
Im Modus Geschützt gibt es in Beidi keinen freien Chat, nur strukturierte Anfragen, und Benachrichtigungen zeigen keinen Inhalt. Das Protokoll ist manipulationssicher, mit Lesezeiten und qualifizierten Zeitstempeln. Auszüge teilst du über ablaufende Links mit Zugangscode, ohne Logins für Dritte. Ob ihr über eine App kommunizieren dürft, hängt von deinem Entscheid ab. Beidi ist noch nicht gestartet.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Kontaktverbot der Polizei?
Polizeiliche Schutzmassnahmen gelten nur kurz, je nach Kanton etwa 8 bis 14 Tage, und können teilweise auf Gesuch um einige Wochen verlängert werden. Für einen längeren Schutz braucht es ein Verfahren vor dem Zivilgericht.
Kostet ein Verfahren nach Art. 28b ZGB etwas?
Seit dem 1. Juli 2020 werden in diesen Verfahren keine Gerichtskosten erhoben. Eigene Anwaltskosten können anfallen; wer sie nicht tragen kann, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragen.
Was ist eine elektronische Überwachung?
Seit dem 1. Januar 2022 kann ein Gericht auf Antrag anordnen, dass die verletzende Person ein fest verbundenes Gerät trägt, mit dem ihr Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet wird. Die Massnahme gilt höchstens sechs Monate und kann jeweils um höchstens sechs Monate verlängert werden.
Quellen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 28b (Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 28c (Elektronische Überwachung)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 273 bis 275 (Persönlicher Verkehr, Zuständigkeit)
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung: Informationsblatt C2, Zivilverfahren bei häuslicher Gewalt (2022)
- Kanton Zürich: Begleiteter Besuchstreff (BBT)
- Bundesamt für Justiz: Opferhilfe-Nummer 142
- Opferhilfe Schweiz
- Die Dargebotene Hand 143
- Pro Juventute 147: Beratung für Kinder und Jugendliche
- Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtensteins (DAO)
- Zwüschehalt: Schutzhäuser für Männer und Väter mit Kindern
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung. Hilfe findest du bei Familienberatungsstellen, in der Mediation, bei einer Anwältin oder einem Anwalt und bei der KESB.