Co-Parenting in der Schweiz: Alltag in zwei Zuhause
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz die Regel, auch nach einer Scheidung.
- Gemeinsame Sorge heisst nicht automatisch, dass das Kind gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt.
- Ein schriftlicher Plan zu Betreuung, Übergaben, Schule, Gesundheit, Ferien und Kosten beugt vielen Konflikten vor.
- Beratungsstellen, Mediation und, wenn nötig, die KESB helfen, wenn ihr euch nicht einigen könnt.
Nach einer Trennung bleibt ihr Eltern, auch wenn ihr kein Paar mehr seid. Co-Parenting heisst, dass ihr die Verantwortung für eure Kinder weiter teilt, über zwei Haushalte hinweg. Hier erfährst du, was in der Schweiz gilt, welche Betreuungsformen es gibt und wo du Unterstützung findest.
Was bedeutet Co-Parenting?
Co-Parenting beschreibt, wie getrennte Eltern ihre Kinder gemeinsam weiter begleiten. Das Kind hat zwei Zuhause, und beide Eltern bleiben wichtige Bezugspersonen. Ihr müsst dafür keine Freunde sein. Es reicht, wenn ihr in den Kinderbelangen verlässlich und respektvoll zusammenarbeitet.
Wie eng diese Zusammenarbeit ist, unterscheidet sich stark. Manche Eltern sprechen sich täglich ab, andere schreiben sich nur das Nötigste. Wenn Gespräche immer wieder eskalieren, kann Parallel Parenting eine Zwischenlösung sein.
Für Kinder zählt vor allem, dass die Beziehung zu beiden Eltern weitergeht und sie nicht zwischen die Fronten geraten. Das Gesetz verlangt von beiden Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (Art. 274 ZGB). Wie du dein Kind dabei entlastest, liest du im Ratgeber zum Loyalitätskonflikt.
Gilt in der Schweiz die gemeinsame elterliche Sorge?
Ja. Seit dem 1. Juli 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge die Regel, für geschiedene wie für unverheiratete Eltern. Ein Gericht oder die KESB überträgt die alleinige Sorge nur, wenn das zum Schutz des Kindeswohls nötig ist.
Die elterliche Sorge umfasst die wichtigen Entscheide für die Entwicklung und Erziehung des Kindes sowie das Recht, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Bei gemeinsamer Sorge trefft ihr solche Entscheide zusammen und berücksichtigt die Meinung des Kindes, so weit es sein Alter erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen Sorge, Obhut und Betreuung?
Diese Begriffe werden oft verwechselt:
- Elterliche Sorge: das Recht und die Pflicht, wichtige Entscheide für das Kind zu treffen.
- Obhut: bei wem das Kind im Alltag lebt. Betreuen beide Eltern das Kind abwechselnd, spricht man von alternierender Obhut.
- Betreuungsanteile und persönlicher Verkehr: wie viel Zeit das Kind bei jedem Elternteil verbringt. Zum persönlichen Verkehr gehören auch Briefe, Telefonate und Nachrichten.
Gemeinsame Sorge heisst also nicht automatisch, dass das Kind bei beiden gleich viel wohnt. Du oder dein Kind könnt aber verlangen, dass das Gericht oder, bei unverheirateten Eltern, die KESB eine alternierende Obhut prüft. Massgebend ist immer das Kindeswohl.
Welche Betreuungsmodelle gibt es?
Ein Standardmodell gibt es nicht. Häufige Formen sind:
- Das Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil und verbringt regelmässig Zeit beim anderen, zum Beispiel jedes zweite Wochenende und einen Abend pro Woche.
- Beide Eltern betreuen in ähnlichem Umfang, etwa im Wochenwechsel oder in kürzeren Rhythmen wie 2-2-3.
- Mischformen, die sich nach Arbeitszeiten, Schulweg und Alter des Kindes richten.
Welche Form passt, hängt unter anderem von der Distanz zwischen den Wohnungen ab, vom Alter des Kindes und davon, wie gut ihr euch absprechen könnt. Genau diese Punkte nennt auch das Bundesgericht, wenn es um die alternierende Obhut geht. Eine Übersicht mit Tabelle findest du im Ratgeber Betreuungsplan: Modelle für zwei Zuhause.
Was solltet ihr gemeinsam regeln?
Je klarer eure Abmachungen sind, desto weniger müsst ihr im Alltag verhandeln. Die KESB Basel-Stadt etwa empfiehlt getrennt wohnenden Eltern, eine Vereinbarung über die Betreuung und in jedem Fall eine über den Kindesunterhalt abzuschliessen. Diese Punkte gehören dazu:
- Betreuungsplan: wer das Kind wann betreut, ab wann der Plan gilt und wie ihr Änderungen beantragt.
- Übergaben: Ort, Zeit, wer bringt und wer holt. Tipps dazu stehen im Ratgeber Übergaben ohne Streit.
- Schule und Kita: wer an Elterngespräche geht und wie Infos der Lehrperson zu beiden gelangen.
- Gesundheit: Kinderärztin oder Kinderarzt, Medikamente, Notfallkontakte, Krankenkassenkarte.
- Ferien und Feiertage: Feiertage regeln die Kantone, Schulferien die Kantone und Gemeinden, sie sind also nicht überall gleich. Plant sie früh und getrennt vom Alltagsrhythmus.
- Kosten: wer welche Ausgaben trägt. Ein Unterhaltsvertrag wird für das Kind erst verbindlich, wenn die KESB oder im Verfahren das Gericht ihn genehmigt hat.
Haltet auch fest, was bei grösseren Veränderungen gilt. Will ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen oder hat ein Umzug erhebliche Auswirkungen auf die Betreuung, braucht es bei gemeinsamer Sorge die Zustimmung des anderen Elternteils oder einen Entscheid von Gericht oder KESB.
Wo bekommt ihr Hilfe, wenn es schwierig wird?
Du musst nicht alles allein lösen. Je nach Situation helfen verschiedene Stellen:
- Familien- und Elternberatung: Es gibt Beratungsstellen für Eltern in Trennung, im Kanton Zürich zum Beispiel kostenlos in den Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz). Die Elternberatung von Pro Juventute erreichst du rund um die Uhr unter 058 261 61 61.
- Mediation: Eine neutrale Fachperson unterstützt euch dabei, selbst eine Lösung zu finden. Anerkannte Mediatorinnen und Mediatoren findest du über die Koordination Mediation Schweiz. Gericht und KESB können Eltern auch zu einem Mediationsversuch auffordern.
- KESB: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde berät unverheiratete Eltern zur gemeinsamen Sorge, entscheidet bei ihnen über strittige Kinderbelange und genehmigt Unterhaltsverträge. Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, trifft sie Schutzmassnahmen. Bei verheirateten Eltern regelt im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren das Gericht die Kinderbelange.
- Beistand oder Beiständin: Die KESB kann eine Beistandsperson einsetzen, die euch mit Rat und Tat unterstützt und zum Beispiel den persönlichen Verkehr überwacht.
Dieser Ratgeber ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Familienberatungsstelle, eine Mediatorin oder einen Mediator, eine Anwältin oder einen Anwalt oder an die KESB.
Erlebst du Gewalt oder Drohungen, geht deine Sicherheit vor. Die Opferhilfe erreichst du kostenlos und rund um die Uhr unter 142, in akuter Gefahr die Polizei unter 117.
Wie helfen digitale Werkzeuge im Co-Parenting?
Ein gemeinsamer Kalender, ein fester Kanal für Absprachen und kurze schriftliche Übergabenotizen nehmen viel Druck aus dem Alltag. Beide Eltern sehen dieselben Informationen, Abmachungen bleiben nachvollziehbar, und das Kind muss keine Nachrichten überbringen.
Achte bei der Wahl auf den Datenschutz: Wo werden die Daten gespeichert, wer kann sie sehen, gibt es Werbung oder Tracking? Vereinbart ausserdem, wofür ihr das Werkzeug nutzt und wofür nicht, zum Beispiel keine Grundsatzdiskussionen im Chat. Einen Überblick über Angebote gibt der Vergleich der Co-Parenting-Apps.
So hilft Beidi
Beidi ist eine Schweizer App für getrennte Eltern, von kooperativ bis hochstrittig. Betreuungsplan und Kalender gelten für beide Zuhause, Übergaben haben einen kurzen Bericht und eine Packliste. Änderungen sind Anfragen mit Frist; ohne Antwort bleibt der Plan. Bei Infos siehst du, wann sie gelesen wurden. Auszüge aus dem Verlauf teilst du bei Bedarf per Link mit Zugangscode, etwa mit Beistand, KESB oder Anwalt. Beidi ist in der Schweiz gehostet, ohne Werbung und Tracker, und startet bald.
Häufige Fragen
Brauchen wir für Co-Parenting einen Anwalt oder eine Anwältin?
Nicht unbedingt. Viele Fragen lassen sich mit einer Beratungsstelle oder in einer Mediation klären. Bei einer Scheidung, bei Streit über Sorge, Obhut oder Unterhalt oder wenn du unsicher bist, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.
Darf ich allein entscheiden, wenn das Kind bei mir ist?
Bei alltäglichen oder dringlichen Angelegenheiten ja, dann entscheidet der Elternteil, der das Kind gerade betreut. Dasselbe gilt, wenn der andere Elternteil nicht mit vernünftigem Aufwand erreichbar ist (Art. 301 Abs. 1bis ZGB). Wichtige Entscheide, die über den Alltag hinausgehen, trefft ihr bei gemeinsamer Sorge zusammen.
Was gilt, wenn wir nicht verheiratet sind?
Die gemeinsame Sorge entsteht durch eine gemeinsame Erklärung, zusammen mit der Anerkennung beim Zivilstandsamt oder später bei der KESB. Bis dahin hat die Mutter die alleinige Sorge. Weigert sich ein Elternteil, kann der andere die KESB anrufen.
Was kostet eine Mediation?
Meist gilt ein Stunden- oder Tageshonorar, das ihr zu Beginn vereinbart; üblich ist, dass beide Eltern je die Hälfte tragen. In kindesrechtlichen Angelegenheiten habt ihr Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn euch die Mittel fehlen und das Gericht eine Mediation empfiehlt.
Quellen
- Bundesamt für Justiz: Elterliche Sorge
- ch.ch: Elterliche Sorge bei verheirateten und nicht verheirateten Paaren
- ch.ch: Die Folgen einer Scheidung in der Schweiz
- Fedlex: ZGB Art. 274 (Pflichten gegenüber dem anderen Elternteil)
- Fedlex: ZGB Art. 296 bis 298b (gemeinsame Sorge, alternierende Obhut, Erklärung unverheirateter Eltern)
- Fedlex: ZGB Art. 301 und 301a (Entscheide im Alltag, Aufenthaltsort)
- Fedlex: ZGB Art. 287 (Genehmigung von Unterhaltsverträgen)
- Fedlex: ZGB Art. 307, 308 und 314 (Kindesschutz, Beistandschaft, Mediationsversuch)
- Fedlex: ZPO Art. 218 und 297 (Mediation in Kinderbelangen)
- Bundesgericht: BGE 142 III 612 (Kriterien für die alternierende Obhut)
- Kanton Basel-Stadt: Elterliche Sorge und Erziehungsgutschrift (Empfehlung der KESB)
- Kanton Freiburg, Jugendamt: Beistandschaft zur Überwachung des persönlichen Verkehrs, Leitfaden für die Eltern
- Kanton Zürich: Eltern in Trennung (Beratung im kjz)
- Pro Juventute: Elternberatung rund um die Uhr
- Koordination Mediation Schweiz: Merkblatt Mediation
- SECO: Feiertage Schweiz (kantonale Zuständigkeit)
- EDK: Schulferien in den Kantonen
- Bundesamt für Justiz: Opferhilfe (Nummer 142)
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung. Hilfe findest du bei Familienberatungsstellen, in der Mediation, bei einer Anwältin oder einem Anwalt und bei der KESB.