Betreuungsplan: Modelle für zwei Zuhause im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt kein richtiges Modell für alle; wichtig sind Alter, Distanz zwischen den Wohnungen, Arbeitszeiten und wie gut ihr euch absprechen könnt.
- Für Kinder unter fünf Jahren rät das Jugendamt des Kantons Freiburg zu kürzeren, häufigeren Zeiten beim anderen Elternteil statt langer Blöcke.
- Ferien und Feiertage plant ihr separat vom Alltagsrhythmus, denn sie unterscheiden sich je nach Kanton.
- Die alternierende Obhut ist nicht der gesetzliche Regelfall, Gericht oder KESB prüfen sie auf Antrag nach dem Kindeswohl.
- Ein Plan ist nie endgültig: Haltet fest, ab wann eine Version gilt, und passt sie an, wenn sich das Leben ändert.
Ein Betreuungsplan legt fest, wann eure Kinder in welchem Zuhause sind. Ein guter Plan gibt Kindern Sicherheit und erspart euch viele Absprachen. Hier findest du die gängigen Modelle, worauf es je nach Alter ankommt und wie du den Plan festhältst.
Welche Betreuungsmodelle gibt es?
Die Zahlen in den Namen stehen für die Tage am Stück, die das Kind bei einem Elternteil verbringt. A und B stehen für die beiden Zuhause.
| Rhythmus | So funktioniert es | Passt eher, wenn |
|---|---|---|
| Wochenwechsel (7-7) | Eine Woche bei A, eine Woche bei B, Wechsel zum Beispiel am Freitag nach der Schule. | die Wohnungen nahe beieinander liegen und eine Woche ohne den anderen Elternteil für das Kind gut machbar ist. |
| 2-2-3 | Zwei Tage bei A, zwei bei B, drei bei A; in der nächsten Woche umgekehrt. | kleinere Kinder nicht lange von einem Elternteil getrennt sein sollen und ihr nahe wohnt. |
| 5-2-2-5 (auch 2-2-5-5) | Feste Wochentage: zum Beispiel Montag und Dienstag bei A, Mittwoch und Donnerstag bei B, die Wochenenden wechseln. | feste Wochentage für Schule, Hobbys und Arbeitszeiten wichtig sind. |
| Jedes zweite Wochenende plus ein Abend | Das Kind lebt hauptsächlich bei A, ist jedes zweite Wochenende bei B und zusätzlich an einem fixen Abend pro Woche. | die Wohnungen weiter auseinander liegen oder ein Elternteil den grösseren Teil der Betreuung übernimmt. |
| Verlängertes Wochenende | Wie oben, aber zum Beispiel von Freitag bis Montagmorgen, wenn B das Kind in die Schule bringt. | sich mehr gemeinsamer Alltag mit B wünschen lässt, ohne häufige Wechsel unter der Woche. |
Daneben gibt es viele Mischformen. Ein Modell muss nicht symmetrisch sein, um gut zu sein. Wichtiger ist, dass es zum Alltag des Kindes passt und dass beide Eltern es zuverlässig einhalten können.
Welches Modell passt zu welchem Alter?
Das Alter des Kindes ist einer der wichtigsten Punkte, auch für das Bundesgericht. Je nach Lebensphase verschieben sich die Bedürfnisse:
- Babys und Kleinkinder: Stabilität und vertraute Bezugspersonen stehen im Vordergrund. Das Jugendamt des Kantons Freiburg empfiehlt für Kinder unter fünf Jahren eher kürzere und häufigere Zeiten beim anderen Elternteil, also lieber einige Tage als eine ganze Woche, und rät von mehrwöchigen Ferien ab. Vertraute Rituale und Gegenstände wie Kuscheltier oder Schoppen helfen beim Wechsel.
- Kindergarten- und Schulkinder: Schulweg, Hausaufgaben und Hobbys werden wichtiger. Ist das Kind schulpflichtig, braucht ein Wechselmodell eine gute Zusammenarbeit der Eltern, besonders wenn die Wohnungen weiter auseinander liegen.
- Jugendliche: Freundeskreis, Schule und eigene Pläne bekommen grosses Gewicht. Ihre Meinung berücksichtigt ihr in wichtigen Fragen, so weit es möglich ist, und plant den Rhythmus mit ihnen statt über ihren Kopf hinweg.
Plant Wechsel so, dass das Kind nicht mitten aus seinem Alltag gerissen wird, und erklärt ihm den Plan in Worten, die es versteht. Ein Kalender an der Wand oder im Kinderzimmer hilft, den Rhythmus sichtbar zu machen.
Was ist alternierende Obhut in der Schweiz?
Bei der alternierenden Obhut betreuen beide Eltern das Kind abwechselnd. Anders als die gemeinsame elterliche Sorge ist sie nicht der gesetzliche Regelfall. Bei gemeinsamer Sorge prüfen das Gericht oder, bei unverheirateten Eltern, die KESB diese Möglichkeit, wenn ein Elternteil oder das Kind es verlangt. Dass ein Elternteil nicht einverstanden ist, schliesst sie nicht automatisch aus.
Massgebend ist das Kindeswohl. Das Bundesgericht nennt dafür unter anderem diese Punkte:
- Beide Eltern sind erziehungsfähig.
- Die Eltern können und wollen in Kinderbelangen miteinander kommunizieren und kooperieren.
- Die Distanz zwischen den Wohnungen lässt häufige Wechsel zu.
- Die bisherige Betreuung: Haben beide schon vor der Trennung abwechselnd betreut, spricht das eher dafür.
- Die Eltern können das Kind persönlich betreuen.
- Alter, Geschwister, soziales Umfeld und Wunsch des Kindes.
Im Parlament ist eine Gesetzesänderung hängig, die die alternierende Obhut fördern soll (Parlamentarische Initiative 21.449). Stand Oktober 2026 gilt die hier beschriebene Regelung. Dieser Abschnitt ersetzt keine rechtliche Beratung; bei konkreten Fragen helfen eine Familienberatungsstelle, Mediation, eine Anwältin oder ein Anwalt oder die KESB.
Wie regelt ihr Ferien und Feiertage?
Ferien und Feiertage plant ihr am besten getrennt vom Alltagsrhythmus. Schulferien legen Kantone und Gemeinden fest, und auch die Feiertage regelt jeder Kanton selbst. Massgebend ist deshalb der Kalender der Schule eures Kindes. Mögliche Bausteine:
- Schulferien hälftig teilen, zum Beispiel die Sommerferien in zwei Blöcken
- grosse Feiertage wie Weihnachten oder Ostern jährlich abwechseln oder aufteilen
- Geburtstage, Muttertag und Vatertag ausdrücklich festhalten
- eine Frist, bis wann die Ferienwochen fürs nächste Jahr feststehen
- abmachen, wie das Kind in den Ferien mit dem anderen Elternteil in Kontakt bleibt
Ferienwochen ersetzen den Alltagsrhythmus. Haltet fest, wo der normale Plan nach den Ferien weitergeht, damit es keine Diskussion über die erste Woche danach gibt.
Was ändert sich mit dem Schuljahr?
Der Eintritt in Kindergarten oder Schule, ein neuer Stundenplan oder ein Schulwechsel bringen einen Plan oft durcheinander. Plant deshalb vor jedem Schuljahr einen kurzen Check ein: Passen Wechseltage, Mittagstisch, Hobbys und Arbeitszeiten noch zusammen?
Ein Umzug kann den Plan grundsätzlich verändern. Will ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen oder hat ein Umzug erhebliche Auswirkungen auf die Betreuung, braucht es bei gemeinsamer Sorge die Zustimmung des anderen Elternteils oder einen Entscheid von Gericht oder KESB.
Wie haltet ihr den Plan schriftlich fest?
Ein guter Plan ist so konkret, dass niemand nachfragen muss. Haltet fest:
- für welches Kind er gilt, denn Geschwister können unterschiedliche Pläne haben
- den Rhythmus mit Wochentagen und Uhrzeiten
- Übergabeort und wer bringt oder holt
- Ferien, Feiertage und Geburtstage
- wie Änderungen beantragt werden, mit welcher Frist und was ohne Antwort gilt
- ab welchem Datum der Plan gilt und worauf er beruht: eure eigene Abmachung, eine Vereinbarung oder ein Entscheid von Gericht oder KESB
Bestätigt den Plan beide schriftlich und legt ihn dort ab, wo ihn beide jederzeit finden.
Warum braucht ein Betreuungsplan Versionen?
Kinder werden älter, Arbeitsstellen und Wohnungen ändern sich. Ein Plan ist deshalb nie endgültig. Ändert ihr etwas, schreibt eine neue Version mit dem Datum, ab dem sie gilt, statt den alten Plan zu überschreiben. So bleibt nachvollziehbar, was wann galt, und vergangene Wochen werden nicht nachträglich umgedeutet.
Haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert und findet ihr keine Einigung, können KESB oder Gericht die Betreuung neu regeln.
So hilft Beidi
In Beidi führt ihr Betreuungsplan und Kalender für beide Zuhause an einem Ort. Änderungen der Betreuungszeit sind Anfragen mit Frist: Der andere Elternteil kann annehmen, ohne Begründung ablehnen oder einen Gegenvorschlag machen; ohne Antwort bleibt der Plan. Im Kinderordner liegen Stundenplan, Medikamentenplan und Notfallkarte. Beidi ist in der Schweiz gehostet, ohne Werbung und Tracker, und startet bald.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ein gesetzliches Standardmodell?
Nein, das Gesetz schreibt kein bestimmtes Betreuungsmodell vor. Einigt ihr euch nicht, entscheiden Gericht oder KESB nach dem Kindeswohl und berücksichtigen dabei das Recht des Kindes auf regelmässige Beziehungen zu beiden Eltern.
Darf das Kind selbst entscheiden, wo es wohnt?
Die Meinung des Kindes zählt, und je älter es ist, desto mehr Gewicht hat sie. In einem Verfahren hören Gericht oder KESB das Kind an, wenn Alter oder andere wichtige Gründe nicht dagegen sprechen. Die Verantwortung für den Entscheid liegt aber bei den Eltern oder der Behörde, nicht beim Kind.
Was ist das Nestmodell?
Beim Nestmodell bleiben die Kinder in der Familienwohnung, und die Eltern ziehen abwechselnd dort ein. Das braucht zusätzlichen Wohnraum und viel Absprache unter den Eltern.
Muss eine Behörde unseren Betreuungsplan genehmigen?
Über die Betreuung könnt ihr euch selbst einigen. In einem Eheschutz- oder Scheidungsverfahren prüft das Gericht, ob eure Regelung dem Kindeswohl entspricht. Ein Unterhaltsvertrag wird für das Kind erst verbindlich, wenn die KESB oder im Verfahren das Gericht ihn genehmigt hat.
Quellen
- Fedlex: ZGB Art. 298 und 298b (Betreuungsanteile, alternierende Obhut)
- Fedlex: ZGB Art. 298d (Neuregelung bei veränderten Verhältnissen)
- Fedlex: ZGB Art. 301 und 301a (Meinung des Kindes, Wechsel des Aufenthaltsorts)
- Fedlex: ZGB Art. 287 und 314a (Unterhaltsverträge, Anhörung des Kindes durch die KESB)
- Fedlex: ZPO Art. 298 (Anhörung des Kindes durch das Gericht)
- Bundesgericht: BGE 142 III 612 (Kriterien für die alternierende Obhut)
- law.ch: Alternierende Obhut ist nicht der gesetzliche Regelfall (BGer 5A_800/2022)
- Das Schweizer Parlament: 21.449 Parlamentarische Initiative, Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern
- ch.ch: Elterliche Sorge bei verheirateten und nicht verheirateten Paaren
- Kanton Freiburg, Jugendamt: Beistandschaft zur Überwachung des persönlichen Verkehrs, Leitfaden für die Eltern
- Gerichte des Kantons Zürich: Kinder und Jugendliche im Konflikt der Eltern
- EDK: Schulferien in den Kantonen
- SECO: Feiertage Schweiz (kantonale Zuständigkeit)
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung. Hilfe findest du bei Familienberatungsstellen, in der Mediation, bei einer Anwältin oder einem Anwalt und bei der KESB.